Teilnahmebedingungen – Instagram Gewinnspiel
I. Veranstalter
Dieses Gewinnspiel wird veranstaltet von Johanna Unternährer Fotografie GmbH, Luzern.
Es steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird von Instagram weder gesponsert, unterstützt noch organisiert. Instagram wird von jeder Haftung freigestellt.
II. Teilnahmezeitraum
Das Gewinnspiel startet am 1.12.2025 um 00:00 Uhr und endet am 24.12.25 Um 24:00 Uhr. Teilnahmen ausserhalb dieses Zeitraums werden nicht berücksichtigt.
III. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die mindestens 16 Jahre alt sind. Mitarbeitende der Johanna Unternährer Fotografie GmbH sind ausgeschlossen.
IV. Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt wie im Beitrag beschrieben, z. B.:
– Beitrag liken
– Kommentar hinterlassen
– Freunde markieren (freiwillig, mehrere Kommentare möglich)
Wichtig: Es ist nicht erlaubt, sich selbst falsch zu markieren.
V. Gewinn
Der Gewinn ist im Posting beschrieben. Eine Barauszahlung, Umtausch oder Übertragung des Gewinns ist ausgeschlossen.
VI. Gewinnerermittlung
Die Gewinnerin oder der Gewinner wird anhand der inhaltlichen Qualität und Kreativität des Kommentars bestimmt. Die Auswahl trifft die Johanna Unternährer Fotografie GmbH nach eigenem Ermessen. Die Bekanntgabe erfolgt per Direktnachricht oder unter dem Gewinnspiel-Post innerhalb von 3 Tagen nach Teilnahmeschluss.
Meldet sich die Gewinnerin/der Gewinner nicht innerhalb von 48 Stunden, wird neu ausgelost.
VII. Datenschutz
Personenbezogene Daten (z. B. Name, Instagram-Handle) werden ausschliesslich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Abschluss gelöscht. Es gelten diese Datenschutzhinweise.
VIII. Ausschluss / Missbrauch
Bei Verdacht auf Manipulation oder Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen kann die Johanna Unternährer Fotografie GmbH Personen vom Gewinnspiel ausschliessen.
IX. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen